Gesellschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung: a) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO; b) Förderung von Kunst und Kultur, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO; c) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 8 AO; d) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 13 AO; e) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 15 AO.
Kunstgalerien und Museen
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