Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO). Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Realisierung von Moorschutzprojekten und deren Finanzierung über Spenden und öffentliche Zuschüsse.
Sozialwesen
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