Geändert. der Betrieb folgender gemäß Anhang I der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) angezeigter sowie einer Erlaubnispflicht unterliegender Bank- und Finanzdienstleitungsgeschäfte: -Ausleihungen, insbesondere Konsumentenkredite, Hypothekendarlehen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung), - Finanzierungsleasing, -Dienstleistungen zur Durchführung des Zahlungsverkehrs, - Garantien und Zusagen, - Handelsauskünfte sowie - alle damit verbundenen Serviceleistungen; mit oder ohne Wartungsdienste von neuem oder gebrauchtem Gerät, einschließlich von Fahrzeugen, wobei die genannten Ausrüstungsgegenstände für berufliche Nutzung aller Art bestimmt sind, -Management und Inkassogeschäfte aller Art, die mit Kredit-, Leasing-, Vermietungs- und Factoringgeschäften und damit verbundenen Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, die von der Gesellschaft eingegangen worden sind und allgemein alle mobilien- und immobilienbezüglichen, gewerblichen und kaufmännischen Geschäftstätigkeiten, die mit dem Gesellschaftsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Banken und Sparkassen
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