Gemeinsame Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte und damit die Übernahme von zur Berufstätigkeit von Rechtsanwälten gehörenden Aufträgen und Dienstleistungen sowie deren Ausführung durch die Partner und Mitarbeiter der Partnerschaft. Die Partnerschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, welche zur Förderung der gemeinsamen Berufsausübung geeignet sind.
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