Übernahme und Sicherstellung der bisher von der MG-Hilfe, Unterstützungskasse der Metallgesellschaft AG, eingetragener Verein, Frankfurt am Main, vorgesehenen Versorgungsleistungen (Gewährung laufender Unterstützungen im Falle des Ausscheidens aus dem Dienst wegen Erreichung der Altersgrenze oder wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit sowie an Hinterbliebene) für einen geschlossenen Personenkreis, und zwar für solche Mitarbeiter, die vor Inkrafttreten der Konzern-Betriebsvereinbarung vom 23. 11. 1988 über die Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung im MG-Konzern eine Berechtigung auf Leistungen der MG-Hilfe erworben haben und deren Arbeitsverhältnis am 16. April 1992 gemäß § 613 a BGB von der Metallgesellschaft AG, Frankfurt am Main, auf die CHEMETALL Gesellschaft für chemisch-technische Verfahren mbH, Frankfurt am Main, übergegangen ist.
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