(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tierschutzes gemäß § 52 Absatz 2 Nr. 14 AO. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Förderung des Tierschutzes (insbesondere Hundeschutz) durch unmittelbare und mittelbare Hilfeleistungen für notleidende Tiere auf nationaler und internationaler Ebene, z.B. - Hilfe für Hunde, die sich in so genannten "Tötungsstationen" im Ausland (z.B. Rumänien) befinden und die der Gesellschaft über soziale Netzwerke oder anderweitige Kommunikationswege bekannt werden - Da die Tierschutzorganisationen ("Shelter") vor Ort in der Regel nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, sollen durch die Gesellschaft zunächst Paten vor Ort gefunden werden, die die Hunde aufnehmen; die Gesellschaft leistet insofern Hilfestellung durch Übernahme der Kosten für Futter, Unterbringung etc. - Danach soll eine Verbringung der Hunde nach Deutschland, zunächst in eine vorübergehende Pflegestelle erfolgen; auch hierzu leistet die Gesellschaft finanzielle Hilfe - Von der Pflegestelle aus sollen die Hunde sodann an aufnehmende Personen im Inland ("Adoptanten") weitervermittelt werden - Ferner leistet die Gesellschaft finanzielle Unterstützung, um die Registrierung der Hunde per Chip, die Kastration sowie die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises sicherzustellen - Die Gesellschaft generiert keine Einnahmen aus der Vermittlung der Hunde - Förderung anderer kooperierender Tierschutzorganisationen durch Geld- und/oder Sachspenden (z.B. Futterspenden), z.B. in Rumänien - Engagement für die artgerechte Unterbringung von Hunden in Not - Förderung deren Vermittlung in ein neues Zuhause - Förderung von Kastrationsprogrammen, um die ungezügelte Vermehrung von ungewollten Tieren einzudämmen, z.B. durch Übernahme von Tierarztkosten durch die Gesellschaft, um die Durchführung von Kastrationen vor Ort zu gewährleisten - Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch Spenden. - Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung Ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs.1 Satz 2 AO bedienen, soweit Sie Ihre Augaben nicht selbst wahrnimmt. - Die Gesellschaft darf andere steuerbegünstigte Körperschaften nach § 58 Abs.1 AO fördern.
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