Insbesondere die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung der Hilfe für behinderte Personen sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. - Die unter Absatz 1 bezeichneten Satzungszwecke werden unter anderem verwirklicht durch Krankenbeförderungen (Notfallrettung und Krankentransporte), Krankenfahrten (liegend und sitzend), Behindertenbeförderungen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind, und durch Personal, das die hierfür erforderliche Qualifikation hat, die Durchführung von Blut- und Organtransporten sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Tätigkeiten. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft im Rahmen ihrer in § 3 dargestellten Einbindung in die Gesamtorganisation des Deutschen Roten Kreuzes im Einzelfall Leistungen und Dienste im Bereich der Hilfe für die Opfer von Naturkatastrophen und anderer Notsituationen, des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe, der Ersten Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen, der Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben, der Förderung der Wohlfahrt und Gesundheit, der Wohlfahrtspflege, insbesondere für Familien, alte Menschen, Kranke, Behinderte, Flüchtlinge, Emigranten und Wohnungslose.
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