Betreuung alter Menschen in Form eines 'Betreuten Wohnen' in einer auf einem von der Stadt Rödermark zu erwerbenden Grundstück der Gemarkung Rödermark, zu errichtenden Wohnanlage mit ca. dreißig Wohneinheiten. Im Rahmen dieses Unternehmensgegenstandes gehört es zu den Aufgaben der Gesellschaft, das Baugrundstück zu erwerben, das Wohnhaus 'Betreutes Wohnen' mit Wohneinheiten durch Beauftragte zu planen, zu finanzieren und an Ort und Stelle schlüsselfertig ausführen zu lassen. Im Rahmen der anschließenden Betreuung alter Menschen sind folgende Leistungen auszuführen: Hilfe in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung älterer Menschen dient;Hilfe in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste wie insbesondere: - Behandlungspflege nach SGB V - Krankenhausersatzpflege - Grundpflege nach SGB X - Beratung und Vermittlung vonHilfsmitteln - Vermittlung von physikalischen Therapien und Nachbarschaftshilfen - hauswirtschaftliche Versorgung - haustechnische Dienste. Hilfe zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen. Darüber hinaus sollen einige soziale Veranstaltungen und Aktivitäten angeboten werden wie: - kirchliche und seelsorgerische Angebote - Kreativangebote - Angebote zur Gesundheitsprävention - Bildungsangebote - festliche Angebote. Hilfe, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglicht;Hilfe zu einer Betätigung, wenn sie von alten Menschen gewünscht wird. Die Gesellschaft verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Ziele, sondern ist selbstlos tätig und verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Ein Gesellschafter darf keine Gewinnanteile und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft kann ihre Mittel einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne des § 58 Nr. 2 AO zuwenden.
Pflegedienste und Pflegestationen
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