Förderung der Altenhilfe, des Gesundheitswesens, des Wohlfahrtwesens und der Fort- und Weiterbildung. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: a) Die Unterhaltung von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Alten- und Krankenhilfe, b) die Unterhaltung von Altenwohnungen mit Service-Angeboten, c) Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Alten- und Krankenhilfe, d) die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Der Satzungszweck kann auch durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO der Gesellschaft mit dem Verein Evangelisches Christophoruswerk e.V. und seinen verbundenen steuerbegünstigten Körperschaften: - Frauenhaus Duisburg gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung - e du.care Evangelische Gesellschaft für Aus- und Fortbildung in der Pflege Rhein/Ruhr gGmbH - Die Evangelischen Sozialstationen GmbH - e.CW-logicon GmbH - e.CW Paricon GmbH sowie anderen steuerbegünstigten Körperschaften zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke realisiert werden. Das kann beispielsweise durch die gemeinsame Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere von Reinigungsleistungen, Speisenlieferungen und Verwaltungsdienstleistungen, von Hol- und Bringdiensten in den Bereichen Speisenverpflegung und Wäsche, der Übernahme der Küchenwirtschaft, der Beförderung von Personen der Tagespflege und der Übernahme des Winterdienstes erfolgen.
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