Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens und des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge eines körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre in Ziffer 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vor allem mit den in der Anlage genannten zur Unternehmensgruppe "Christophorus Trägergesellschaft" gehörenden Gesellschaften und Stiftungen, insbesondere durch das Erbringen von Leistungen jeglicher Art, durch Lieferungen, durch Nutzungsüberlassung sowie durch die Überlassung von Personal. Zu den Leistungen gehören insbesondere administrative sowie Verwaltungsdienstleistungen, zu den Nutzungsüberlassungen auch die Vermietung/Verpachtung oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden, Räumen und sonstigem Anlagevermögen. 4. Der Satzungszweck wird u. a. auch verwirklicht durch ambulante Dienstleistungen für hilfsbedürftige Menschen ("Mahlzeitendienste"), die Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften und der interessierten Bevölkerung sowie Ehrenamtstätigkeiten und deren Koordination. 5. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen (vornehmlich solche des Gesundheitswesens und der Altenhilfe) gründen, übernehmen, verwalten oder sich an ihnen beteiligen sowie alle damit zusammenhängenden Dienst- und Nebenleistungen erbringen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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