Förderung der Volks- und Berufsbildung und der Erziehung im Sinne von § 52 der Abgabenordung, insbesondere durch Unterhaltung und Betrieb der in den nachfolgenden Absätzen näher bezeichneten Schulen und Einrichtungen; Übernahme der Trägerschaft der Christlichen Grundschule Oßling, der Evangelischen Mittelschule Oßling sowie Gründung und Trägerschaft des Beruflichen Gymnasiums Oßling als Ersatzschulen nach dem "Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft" des Freistaates Sachsen vom 04.02.1992 sowie dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 7 und hält sich an die Verfassung des Freistaates Sachsen sowie für die jeweilige Schulart erlassenen Schulbestimmungen für Aufnahme- und Abschlussprüfungen; Betreiben einer Christlichen Grundschule und einer Evangelischen Mittelschule sowie Gründung und Betrieb eines Beruflichen Gymnasiums in Oßling; Mitwirkung beim Aufbau und der Entwicklung von Bildungsarbeit, besonders im ländlichen Raum; Jugend- und Jugendsozialarbeit als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Übernahme der Trägerschaft und das Betreiben von Kindertagesstätten.
Allgemeinbildende Schulen
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