1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Religion. Sie dient im Rahmen ihrer sachlichen und personellen Möglichkeiten nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der stationären, teilstationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten und der Heilung und Rehabilitation von kranken und hilfsbedürftigen Menschen unabhänging von deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. 2. Zur Verwirklichung dieses Zwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere das Unterhalten und Betreiben von Krankenhäusern - namentlich des Christlichen Krankenhauses Quakenbrück - und von stationären, teilstationären und ambulanten Hilfsangeboten. Dies kann auch in Form von medizinischen Versorgungszentren nach § 95 SGB V - sowie von entsprechenden Ausbildungsstätten erfolgen. Auch widmet sich die Gesellschaft im Rahmen der Gesundheitsförderung der Prävention von Krankheiten sowie der Rehabilitation. 3. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft kirchliche bzw. religiöse Zwecke insbesondere durch das Abhalten von Gottesdiensten in gottesdienstlichen Räumen sowie die seelsorgerliche Betreuung von kranken, zu pflegenden und zu rehabilitierenden Menschen.
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