Förderung des christlichen Glaubens, die Beziehung zu Gott, zu den Menschen und untereinander zu stärken und zu vertiefen sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch: - Gemeinschaft mit dem Ziel, sich über die Bibel und den Glauben auszutauschen und darin zu wachsen; -Hinführung zu christlicher Gemeinschaft und zu gemeinsamen Dienst; -Föderung von Menschen in ihrer Persönlichkeit durch Stärkung von Leib, Seele und Geist nach biblischen Maßstäben, die in Verein, Familie, Gemeinde und Gesellschaft zu verantwortungsbewussten Handeln und missionarischem Dienst fähig und bereit sind; -Einrichtung und Unterhaltung von Jugendbildungs-, Begegnungsstätten; -Einrichtung und Unterhaltung von Familienbildungs- und Ferienstätten zur Durchführung von Erholungsmaßnahmen, Kuren und Familienseminaren usw. für wirtschaftlich hilfsbedürftige Familien und Personen, die die Voraaussetzungen nach § 53 der Abgabenordnung unter bevorzugter Berücksichtigung kinderreicher Familien erfüllen; -Föderung und Durchführung von Jugendbildungs- und Begegnungsreisen; -die selbstlose Förderung anderer karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Religionsgemeinschaften
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