Betrieb einer Einrichtung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachkräften in der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege sowie von Hebammen und Entbindungspflegern und anderen Gesundheitsberufen zum Zwecke der Sicherung von qualifiziertem Personal von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und anderen Einrichtungen. Hierzu unterhält die Gesellschaft eine Bildungsakademie, in der alle in Satz 1 genannten Gesundheits- und Pflegeberufe ausgebildet werden können. Die Einrichtung steht Menschen ohne Ansehen von Rasse, Nationalität und Glauben offen. Die Gesellschaft soll allen Geschäften nachgehen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und ihn fördern. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann sich die Gesellschaft auch an ähnlich tätigen Einrichtungen oder Gesellschaften beteiligen, sie errichten oder übernehmen. Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann die Gesellschaft sich Dritter bedienen, d.h. Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe als Wesens- und Lebensäußerung der christlichen Kirchen tätig.
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