Förderung der Religion gem. §52 Abs. 2 Nr. 2 AO, die Förderung der Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: a) die Organisation christlichwissenschaftlicher Betreuung und Versorgung im eigenen Wohnbereich, b) Maßnahmen zur Verbessung der Wohnsituation entsprechend den Bedürfnissen der zu Betreuenden, c) Hilfen zur Steigerung der Lebensqualität, d) Vorkehrungen zur Bereithaltung für Kurzzeitbetreuung; die Leistungen von lit.a) bis d) kommen ausschließlich Personen zugute, die im Sinne von § 53 AO hilfsbedürftig sind. Die Kosten für die Leistungen zu lit. a) bis d) sollen zum einen durch Rechnungsstellung an die zu pflegenden Personen gedeckt werden. Da die betroffenen Personen die Kosten in der Regel nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln tragen können, soll der Differenzbetrag durch Spenden durch gemeinnützige christlichwissenschaftliche Pflegefonds erbracht werden. e) Förderung der Religion durch Vorkehrungen zur Ermöglichung der Aus- und Weiterbildung von christlichwissenschaftlichen Pflegeassistenten/Betreuungspersonal nach dem festgelegten Standard im Kirchenhandbuch der Mutterkirche, The First Church of Christ Scientist (Die Erste Kirche Christi, Wissenschaftler) in Boston Massachusetts, USA, Artikel VIII, Abschnitt 31.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827