Förderung von Kindern und deren Ausbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung und die Förderung des Naturschutzes nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordung. Diese Zwecke werden verwirklicht durch den Betrieb von Workshops und Seminaren, die Kinder in ihrem Umweltbewusstsein, wie auch sozialförderlichen Verhaltensweisen schulen und trainieren sollen.
Unterricht & Erziehung
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