(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). (2) Zur Verwirklichung ihrer Gesellschaftszwecke wird die Gesellschaft insbesondere - als Plattform für gegenseitige Unterstützung dienen, um es interessierten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen, nach dem Vorbild des sog. \"Umgekehrten Generationenvertrags\" einkommensunabhängige Bildung anzubieten. Hierbei sollen Bildungseinrichtungen und Bildungssuchende zusammengeführt und hierzu geeignete Methoden entwickelt werden. Die Gesellschaft soll hierbei als zentraler Ansprechpartner für die Interessenten dienen und ein entsprechendes Netzwerk aufbauen und fördern. Die durch die CHANCEN eG mit Sitz in Hamburg vergebene Finanzierung des \"Umgekehrten Generationenvertrags\" soll hierdurch gefördert und so der Zugang zu Bildung erleichtert werden. - Die Gesellschaft wird insbesondere die erworbenen Erkenntnisse und Erfahrungen sammeln und nutzbar für weitere Projekte und Einrichtungen machen und auf geeignete Weise hierüber berichten. In diesem Zuge soll der nationale und internationale Bedarf an finanzunabhängiger Bildung erarbeitet und bekannt gemacht werden. Auf diese Weise können auch für finanzschwache Menschen Bildungsanreize geschaffen und ganze Regionen mit dem Grundbedarf an Bildung erreicht werden. - Die Gesellschaft strebt die weltweite Chancengleichheit und Selbstbestimmung beim Zugang zu Bildung an. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere international mit Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten, um das von der CHANCEN eG betriebene Modell weltweit zu etablieren. Auf diese Weise können die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Land aufgewertet und ein kultureller Austausch ermöglicht werden. - Die Gesellschaft wird Methoden entwickeln, Netzwerke fördern und geeignete Partner zusammenführen. Sie wird hierüber geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ergreifen und bei Bedarf Forschungsaufträge vergeben. (3) Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen. Sie kann sich auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen. (4) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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