Verfolgung ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke i. S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff AO). Die Tätigkeit der Gesellschaft ist auf die Förderung der Allgemeinheit i. S. d. § 52 AO gerichtet. Sie widmet sich wohlfahrtpflegerischen Aufgaben. Die Erbringung von wohnbegleitenden und die Wohn- und Lebensverhältnisse von hilfsbedürftigen Mieterinnen unterstützenden Diensten aller Art und alle damit verwandten Bereiche. Der gemeinnützige Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gründung, den Betrieb und die Unterstützung von Einrichtungen, die geeignet sind zur Stärkung der sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Lage von hilfsbedürftigen jungen und älteren Mieterinnen, Untersützung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in Mietertreffs und anderen Einrichtungen, Durchführung von hauswirtschaftlichen und anderen Aufgaben, die helfen die altersbedingten Schwierigkeiten zu überwinden, zu mildern und den alten Menschen die Teilnahme am Gemeinschaftsleben zu erhalten, Verbraucherberatung für Mieterinnen, insbesondere durch Umwelt- und Energiesparberatung, soziale und kriminalpräventive Aufwertung des Wohnumfelds durch Concierge- und anderen Einrichtugnen, Integration von benachteiligten und schwierigen sozialen Verhältnissen lebenden Mieterinnen, insbesondere von jungen und älteren sowie behinderten Menschen, auf dem Arbeitsmarkt. Diese Dienste können auch mittels den Arbeitsmarkt fördernder Maßnahmen unterstützt oder durchgeführt werden. Die Gesellschaft Ist berechtigt, alle darüber hinausgehenden Dienste, die in sonstiger Weise unmittelbar oder mittelbar mit wohnbegleltenden und die Wohn- und Lebensverhältnisse von hilfsbedürftigen Menschen unterstützenden Dienste im Zusammenhang stehen, zu übernehmen. Die Leistungen der Gesellschaft stehen llen Personen offen. Im Rahmen der durch die §§ 51 ff. Abgabenordnung gesetzten Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniededassungen errichten und sich - sofern das die Gemeilnnützigkelt nicht beeinträchtigt - an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann die Durchführung der Maßnahmen selbst als auch von Dritten und in Kooperation mit Dritten organIsieren. Die durch die Satzung festgeschriebenen bzw. durch vertragliche Vereinbarung zugewiesenen Aufgaben werden im Falle von gesetzlichen Änderungen überprüft und angepasst. DIe Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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Sozialwesen
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