Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige- mildtätige - kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, insbesondere der in § 53 AO bezeichneten Personen des Kinder- und Jugendhospizes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die selbstlose Förderung karitativer Einrichtungen jeder Art auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet (z.B. Durchführung von Fahrtätigkeiten und Sponsoring- Veranstaltungen). Die vereinnahmten Gelder fließen nach Abzug der Unkosten an das Kinder- und Jugendhospiz. Die finanziellen Mittel zur Erfüllung des Satzungszweckes werden insbesondere durch angebotene Fahrten auf dem Lausitzring (die Einnahmen für die Fahrten abzüglich der Streckenmiete gehen 1 zu 1 an das Hospiz) sowie Veranstaltungen zur Sponsorengewinnung erreicht. Ebenfalls sollen Veranstaltungen u.a. am Lausitzring für Kinder und Jugendliche vom Hospiz sowie behinderte Menschen angeboten werden.
Sozialwesen
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