Abschluss, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, Darlehen, Bausparprodukte sowie die Anlage- und Abschlussvermittlung von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, wobei ausschließlich die Vermittlung zwischen Kunden und unter § 3 Absatz (6) Satz 1 Nr. 8 KWG fallende Unternehmen vorgenommen wird und die Verschaffung von Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden durch das Unternehmen nicht vorgesehen ist; der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an natürlichen und juristischen Personen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, d.h. nicht für Dritte; der Erwerb, die Verwaltung, die Verpachtung und die Vermietung von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten; der Erwerb, die Verwaltung, die Verpachtung und die Vermietung von Anlagegegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, d.h. nicht für Dritte; die Vermittlung von Immobilien; weitere erlaubnisfreie Service-Dienstleistungen für andere Unternehmen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes.
Immobilienmakler
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