Betrieb eines Fitnessstudios und der für ein solches typische Nebenbetriebe, wie z.B. Einrichtung und Betrieb eines Wellnessbereichs, Angebot von Trainingskursen und der Vertrieb von Waren zur Nahrungsergänzung und zur Körperpflege sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand stehenden sonstigen Neben- und Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind. Sie kann auch (in- oder ausländische) Zweigniederlassungen errichten und ihre Tätigkeit auf verwandte Geschäftszweige ausdehnen. Sie ist ferner berechtigt, andere Unernehmen zu errichten, zu erwerben, zu pachten sowie sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem oder anderem Unternehmens-/Geschäftsgegenstand zu beteiligen und entsprechene Beteiligungen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. Sie kann ihren Betrieb auch ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen.
Fitnessstudios
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