(1) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Förderung der Religion; b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d) die Förderung von Kunst und Kultur; e) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. Die vorstehenden Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: a) die Durchführung von Jungschar-, Teenager- und Jugendtreffen; b) die Durchführung von Jungschar-, Teenager- und Jugendfreizeiten; c) die Durchführung von Mitarbeiterschulungen, Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen; d) die Durchführung von Freizeiten, Veranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Jugendseelsorge, Jugendbildung und Jugendpolitik; e) die Durchführung von Seminaren, Freizeiten, Schulungen, Treffen und Fortbildungsmaßnahmen zur Verbreitung des christlichen Glaubens; f) die Durchführung von Seminaren, Freizeiten und Schulungen für ältere Menschen; g) die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen aller Art, die geeignet sind, den christlichen Glauben zu fördern; h) die Förderung des ehrenamtlichen Engagements sowie dessen Anerkennung; i) die Mittelbeschaffung durch den Betrieb eines Verlagswesens mit allen dem Verlagswesen zusammenhängenden Tätigkeiten wie z.B. Herstellung, Handel und Vertrieb von Medien sowie Geschenkartikel zur Verbreitung des Christlichen Glaubens. (2) Zur Erreichung der vorgenannten Zwecke kann die Gesellschaft Immobilien erwerben und anmieten. Sie kann weiterhin im Bedarfsfalle andere räumliche Angebote schaffen, die geeignet sind, die vorgenannten Zwecke zu fördern. Die Gesellschaft ermöglicht auch Menschen die Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen, denen dies aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage selbst nicht möglich ist (§ 53 Nr. 2 AO). Die Gesellschaft kann Personal im In- und Ausland beschäftigen. (3) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und solche gründen oder übernehmen. Sie kann andere wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Organisationen, die denselben Hauptzweck verfolgen, unterstützen.
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