Schaffung von Arbeitsplätzen - insbesondere auf dem Gebiet des Caterings - für behinderte und benachteiligte Menschen als Schnittstelle zur Eingliederung und Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es werden Menschen mit Behinderungen im Sinne von§ 132 SGB IX in dem dort geregelten Umfang von der Gesellschaft beschäftigt werden. Zu diesem Zweck bietet die Gesellschaft Arbeitsplätze, die dem Leistungsvermögen der Mitarbeiter/innen nahe kommen. Es werden Arbeitsplätze unabhängig von einer Branchenfestlegung geschaffen, da die Gesellschaft sich flexibel den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes anpassen wird. Der Zweck soll insbesondere erreicht werden durch -Betrieb einer oder mehrer Integrationsgesellschaften bzw. Integrationsabteilungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit und ohne Behinderung, -Betrieb einer Großküche und Durchführung von Catering. Die Gesellschaft kann sich im Rahmen des Unternehmensgegenstandes auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet erscheinen, die Gesellschaft, Menschen mit Behinderung und entsprechende Einrichtungen unmittelbar zu fördern.
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