1. Der Betrieb der Forschung und Lehre der Zahnmedizin einschließlich der dazu gehörenden poliklinischen Versorgung wird nach der Übertragung aller dazu gehörenden Rechte und Pflichten durch den Übertragungsvertrag vom 9. Februar 2012 auf die gemeinnützige GmbH im Zusammenwirken mit der Funktionseinheit Zahn- Mund- und Kieferheilkunde des Fachbereichs Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität unter Verwendung des Namens "Carolinum" fortgeführt. Dieses im Rahmen des Hochschulrechts in der Gesamtverantwortung der Universität betriebene Carolinum dient a) der Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, b) der Förderung der Wissenschaft und Forschung, c) der Förderung der Berufsbildung. 2. Die vorstehenden Zwecke sollen unter anderem durch folgende Maßnahmen verwirklicht werden (beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung): -die wissenschaftliche Ausbildung der Studierenden der Zahnheilkunde an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, -die Weiterbildung von approbierten Zahnärzten, -klinische- und Grundlagenforschung im Bereich der Zahnmedizin, -der unentgeltlichen Beratung und Behandlung bedürftiger Personen, soweit ihre Zahnbehandlung nicht anderweitig gewährleistet ist.
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