Betrieb von Einrichtungen der Altenhilfe sowie Ausbildungs- und Nebeneinrichtungen, insbesondere von stationären Pflegeeinrichtungen. Die Leistungen der Gesellschaft müssen mindestens zu zwei Drittel dem in Paragraph 53 der Abgabenordnung genannten Personenkreis, nämlich finanziell hilfsbedürftigen Personen oder Personen, die infolge ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind, zugutekommen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch den Betrieb des Altenheimes Caritashaus Reginalda in Recklinghausen sowie durch die selbstlose Förderung von Personen im Sinne des § 53 AO verwirklicht. Die Gesellschaft kann allen Geschäften nachgehen, die dem steuerbegünstigten Gesellschaftszweck dienlich sind und ihn fördern. Zur Erfüllung dieses steuerbegünstigten Zweckes kann sich die Gesellschaft auch an ähnlich tätigen Einrichtungen oder Gesellschaften beteiligen oder sie übernehmen.
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