I.Sich im Sinne der katholischen Kirche caritativen und sozialen Aufgaben vorwiegend im Dekanat Memmingen anzunehmen. Hauptwirkungsfeld hat dabei die Förderung, Betreuung und Pflege von Personen zu sein, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes, insbesondere aufgrund ihrer Gebrechen, Behinderung oder (chronischen) Erkrankung der Hilfe aus christlicher Verantwortung bedürfen. II. insbesondere: 1. Ausübung der ambulanten Kranken-, Alten- und Familienpflege, sowie die Behindertenhilfe; 2. Beratung, ambulanten Rehabilitation, Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung gebrechlicher wie behinderter Menschen oder (chronisch) Kranker; 3. Betrieb und Unterhalt einer Sozialstation in Memmingen; 4. Förderung sozial-caritativer Anliegen im Dekanat Memmingen; 5. Gewinnung, Förderung und Anleitung von ehrenamtlichen Kräften; 6. Ausbildung, Anleitung und Fortbildung von für die Erfüllung der unter 1. mit 3. genannten Aufgaben unverzichtbaren teilzeit- und vollbeschäftigten Mitarbeiter/innen und 7. Kooperation mit Verbänden und Einrichtungen in caritativen und sozialen Angelegenheiten. III. Die Gesellschaft kann sich im Einvernehmen mit dem Caritasverband für die Diözese Augsburg auch an anderen Einrichtungen beteiligen, soweit dies mit ihrer Zweck- und Zielsetzung zu vereinbaren oder sonst in ihrem Interesse gelegen ist. IV. Die Gesellschaft unterhält zur Durchführung ihrer Aufgaben eine ambulante Sozialstation. Sie gewährt die pflegerischen Leistungen nach dem Grad der Notwendigkeit unter Berücksichtigung der für die Pflegeleistungen notwendigen Entgelte gemäß der jeweiligen gültigen Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen und sonstigen Leistungserbringern, die aufgrund des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz, Sozialgesetzbuch -SGB-, Elftes Buch -Xl-) abgeschlossen werden. Bei offenkundiger oder nachgewiesener Bedürftigkeit kann die Zahlung von Gebühren erlassen werden. V. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte, Rechtshandlungen und tatsächlichen Handlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes als dienlich erscheinen oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen und die Gemeinnützigkeit gemäß § 3 der Satzung gewährleistet bleibt. VI. Die Gesellschaft wird Mitglied des Caritasverbandes Memmingen-Unterallgäu e.V. und ist damit dem Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. und dem Deutschen Caritasverband e.V. in Freiburg angeschlossen. VII. Die Gesellschaft versteht ihre satzungsgemäße Tätigkeit als Wesens- und Lebensäußerung der Katholischen Kirche. Deshalb übernimmt die Gesellschaft für ihren Bereich verbindlich die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GrO)" (vgl. Amtsblatt für die Diözese Augsburg 1993 Seite 513ff., zuletzt in der Fassung vom 01.09.2011, Amtsblatt für die Diözese Augsburg 2011 Seite 358 f.
Sozialwesen
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