1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung (zur Zeit §§ 51 ff. AO 1977). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb des Altenpflegeheims St. Konradheim, Wellingholzhausen, der Caritas-Sozialstation Melle und der Sozialstation Wellingholzhausen als katholische Einrichtungen im Sinne der Präambel. 4. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienen. 5. Die Gesellschaft kann alle zur Unterhaltung der genannten Einrichtung notwendigen Nebenbetriebe oder flankierende Einrichtungen bzw. Tochtergesellschaften gründen, betreiben oder sich an solchen beteiligen.
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