1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 der Abgabenordnung. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch den Betrieb von Krankenpflege- und Sozialstationen, Altenpflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beteiligung hieran. Die Krankenpflege- und Sozialstationen sowie die Altenpflege- und Betreuungseinrichtungen der Gesellschaft dienen der Aufnahme, der Betreuung, der stationären und ambulanten Pflege, Versorgung und seelsorglichen Begleitung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Weiterer Zweck der Gesellschaft sind die Aufgaben, die sich aus der Gesundheitsberatung und- vorsorge sowie der Trägerschaft von Ausbildungsstätten ergeben. Gegenstand des Unternehmens sind die Errichtung, der Betrieb und die Trägerschaft von ambulanten, stationären sowie teilstationären Einrichtungen der Alten-, Kranken- und Behindertenhilfe. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Aufnahme, Betreuung, Pflege und Versorgung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre in Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 52 bis 68 AO erfüllen, insbesondere mit der dem Caritasverband für das Kreisdekanat Altena-Lüdenscheid e. V. und dem Caritas-Netzwerk IT e. V. Dies geschieht durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen von Immobilien und Mobilien und durch Personaldienstleistungen und Servicedienstleistungen. 5. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahme berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Ferner darf sie Gesellschaften gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen. Auch darf die Gesellschaft Zweigniederlassungen errichten.
Sozialwesen
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