1. Die Caritas-Einrichtungen Aschaffenburg/Miltenberg gGmbH mit Sitz in Aschaffenburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (vgl. § 51 ff. AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des kirchlichen Lebens - die Förderung der Wohlfahrtspflege - die Förderung der Altenhilfe - sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen Die Gesellschaft verfolgt mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, in dem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, welche - persönlich hilfsbedürftig sind, das heißt, in Folge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands auf die Hilfe Anderer angewiesen sind, - wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt, deren Bezüge nicht höher als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 Bundessozialhilfegesetzes sind; bzw. nach § 28 SGB XII beim Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand (Alleinerziehenden) gilt anstelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes, - Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung von Altenheimen, Sozialstationen und anderen caritativen Einrichtungen, sowie durch die zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an andere caritative Einrichtungen zur Förderung des kirchlichen Lebens, der Wohlfahrtspflege oder der Altenhilfe. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigen Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen der im Sinne von § 57 Abs. 3 AO steuerbegünstigten Caritas-Einrichtungen gGmbH mit Sitz in Würzburg, nämlich Management- und Verwaltungsleistungen, in Form von Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung, Personalverwaltung und -abrechnung, Personalentwicklung, - gewinnung und -bindung, betriebswirtschaftlicher Beratung und Steuerung sowie Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen, wirtschaftlichen Daten und Kennzahlen, ferner der Durchführung von Veranstaltungen und Schulungen, der Beratung und Unterstützung hinsichtlich gesetzlicher, regulatorischer und branchenspezifischer Änderungen, der Beratung und Entwicklungsunterstützung hinsichtlich baulicher und technischer Ausstattungen, der Besorgung eines zentralen Qualitätsmanagements, der Steuerung und Koordination einrichtungsübergreifender Projekte (z.B. Einführung einheitlicher Software), der Verschaffung von Nutzungsmöglichkeiten von Software, der Konzeption, Entwicklung und Einführung von Angeboten und Einrichtungen, der Unterstützung des Beschaffungsmanagements, und der Erbringung von Leistungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und des Marketing. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. 4. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmaßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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