Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: Förderung von Bildung und Erziehung, der Jugendhilfe und der Wohlfahrtspflege, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Insbesondere verfolgt die Gesellschaft a) gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung indem sie ihre Tätigkeit darauf richtet, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern und b) mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung indem ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, welche - persönlich bedürftig sind, d. h. infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind; - wirtschaftlich bedürftig sind; - Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist. Die Satzungszwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Ausbildungsstätten, die Unterhaltung von Wohnheimen der Jugendhilfe und durch offene Hilfen. Die Satzungszwecke der Gesellschaft werden verwirklicht insbesondere durch Maßnahmen in den Bereichen Berufliche Rehabilitation, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, Benachteiligtenförderung, Inklusive Kindertageseinrichtungen, Schulische Ganztagsbetreuung.
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