Durchführung von den sogenannten Anpassungsmaßnahmen für ausländische Pflegekräfte. Diese Anpassungsmaßnahmen dienen der Beseitigung von sämtlichen theoretischen und praktischen Defiziten anhand des Defizitbescheids seitens der zuständigen Landesbehörde, damit die ausländischen Pflegekräfte nach Absolvierung der Maßnahme eine BERUFSURKUNDE als Fachkraft in der Krankenpflege erhalten.
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