Anlage- und Abschlussvermittlung von Anteilscheinen einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft bzw. von ausländischen Investmentanteilen, sofern diese nach dem Investmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen sowie sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, und öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine GmbH oder Kommanditgesellschaft; die Gesellschaft ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; Sportberatung; Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen im Rahmen des Erlaubnisbereichs des § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung als Versicherungsmakler; Vermittlung von Darlehen sowie Makeln von Immobilien im Rahmen des Erlaubnisbereichs des § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 Gewerbeordnung; Vermittlung von Finanzanlagen im Rahmen des Erlaubnisbereichs des § 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung sowie Vermittlung von Immobiliardarlehen im Rahmen des Erlaubnisbereichs des § 34 i Gewerbeordnung.
Versicherungsmakler
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