Im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen die Ausführung aller Geschäfte und Aufgaben planerischer, organisatorischer und betreuender Art, die mit der Umgestaltung und Bebauung der Sanierungsgebiete zusammenhängen. Insbesondere gehören dazu die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Abrechnung der Bauvorhaben im Namen und auf Rechnung der Sanierungsbeteiligten sowie die damit verbundene Betreuung und Beratung der Bauherren. Die Gesellschaft kann Eigentum und Miteigentum an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten erwerben sowie die Tätigkeit eines Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz übernehmen für Objekte, die mittelbar oder unmittelbar mit Sanierungsprojekten zusammenhängen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen und geeignet erscheinen, die Interessen der Gesellschaft zu fördern. Dazu gehören insbesondere die Errichtung und der Betrieb von Parkhäusern. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im Rahmen ihres Geschäftszweigs an anderen Unternehmen zu beteiligen.
Ingenieurbüros
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