Genossenschaft fördert entsprechend §1 GenG die sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sie verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dies sind: - Förderung von Wissenschaft und Forschung - Förderung der Kultur und Gesundheit - Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch Forschungsvorhaben, Veranstaltungen und Publikationen in jeweils geeigneter Form verwirklicht. Inhalte sind insbesondere systemische Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen in Erziehung, Pädagogik, Volks- und Berufsbildung, Organisationsentwicklung, Psychotherapie und Kultur.
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