Förderung der Hilfen für Menschen mit Behinderung, insbesondere für hörgeschädigte Menschen. Insbesondere die berufliche Bildung und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration durch den Betrieb von Einrichtungen zur Bildung und/oder Betreuung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben eines Bildungszentrums für hörgeschädigte Menschen, Weckung und Entwicklung von Hilfsangeboten für hilfsbedürftige Personen, Entwicklung und Bereithaltung von Angeboten zum selbstbestimmten Leben für hilfsbedürftige Personen, die Zusammenarbeit mit den Organisationen, die sich um die Bildung des oben genannten Personenkreises bemühen.
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