1. Satzungszweck ist unter Einschluss von Kindern und Jugendlichen die Betreuung und Förderung kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Förderung des Wirkens gemeinnütziger Vereine in der Stadt Bad Vilbel. Die Empfänger von Förderungen müssen die Anforderungen des § 58 Nr. 1 und 2 AO erfüllen. 2.
Sozialwesen
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