Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Gegenstand/Zweck der Gesellschaft (\"Förderungsziele\") ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes (einschließlich des Klimaschutzes), des Tierschutzes, sowie der Entwicklungszusammenarbeit. Der Unternehmensgegenstand/Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verfolgung der Förderziele durch die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO, die Durchführung eigener Projekte, die den Förderungszielen dienen, wie z.B. Waldaufforstungen sowie die Unterstützung von Forschungen auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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