Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs der Mitglieder und die Förderung der sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere, sozial und ökologisch verantwortliche Wohnversorgung auf Grund und Boden der Genossenschaft, der durch Übertragung, Kauf oder Erbbaurecht erworben ist und damit die Errichtung weiterer Bauten ermöglicht. Insbesondere fördert die Genossenschaft gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, betreuen und veräußern; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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