(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Bildung, die Förderung internationaler Gesinnung, der interkulturellen Toleranz sowie die Jugend- und Altenhilfe und interkulturelle Arbeit. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Schaffung, den Betrieb und die Unterhaltung von Kindertagesstätten und vergleichbaren Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern mit dem Schwerpunkt des Natur- und Umweltschutzes; b) Fortbildung von Fachkräften, insbesondere Erziehern/innen und anderem Betreuungspersonal vor allem im Bereich des Natur- und Umweltschutzes; c) die Unterstützung der gesellschaftlichen Eingliederung von sozialen Hilfebedürftigen/Benachteiligten und Menschen mit Migrationshintergrund, im Besonderen durch die Verbesserung der sozialen Situation und der Bildungssituation (Sozial-, Bildungsberatung, Sozialprojekte, Integrations- (sprach-) lehrgänge, berufsbildende und berufsorientierende Lehrgänge, Workshops/Seminare usw.) und durch Maßnahmen zur Verbesserung der Toleranz (Informationsveranstaltungen, Nachbarschafts-initiativen/-hilfen, Bürger-/Selbsthilfeprojekte usw.); d) Initiierung und Durchführung regionaler, nationaler und europaweiter bzw. internationaler Sozial- und Bildungsprojekte (wie Sozialberatungsstellen, lnformationsveranstaltungen, Qualifizierungslehrgängen, Aufbau von Bildungs- und Sozialnetzwerken, Förderung des Ehrenamtes usw.); e) Initiierung und Durchführung von internationalen und interkulturellen Begegnungen, wie u.a. länderübergreifender Fachkräfteaustausch; f) Unterhaltung, Erwerb, Anmietung, Betrieb bzw. Aufbau von Bildungs- und Beratungszentren sowie Einrichtungen der Jugendhilfe (wie z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen usw.); g) Stationäre Kinder- und Jugendhilfe. h) Zweck des Trägers ist die Förderung von Bildung und Erziehung, die Betätigung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Hierzu gehören insbesondere die Entwicklung von Alternativen zur Heimunterbringung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, sowie die Entwicklung familiennaher Betreuungsformen unter pädagogischer Begleitung. i) Grundlage für die Arbeit des Trägers sind die Vorgaben der Sozialgesetzbücher, insbesondere des Achten und Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB VIII und SGB XII). j) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Planung, Organisation, Schaffung, Unterhaltung und Weiterentwicklung von Erziehungsstellen als Alternativen zur Heimunterbringung unter pädagogischer Begleitung; Planung, Organisation, Schaffung, Unterhaltung und Weiterentwicklung von Plätzen in Pflegefamilien; Planung, Organisation, Schaffung, Unterhaltung und Weiterentwicklung von pädagogisch betreuten Wohnformen für Jugendliche und junge Volljährige; Schulung und Fortbildung; Zusammenarbeit mit Trägern, Gruppen und Personen, die in der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe tätig sind; Planung, Organisation, Schaffung, Unterhaltung und Weiterentwicklung aller Maßnahmen, die geeignet sind, die Ziele und Absichten der Gesellschaft zu unterstützen.
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