1. die Förderung von Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Umweltschutz, Bildung, Erziehung, Hilfe für Behinderte und Völkerverständigung. 2. Das Ziel der Gesellschaft ist das Auffinden, Erforschen und Gestalten neuer selbstbestimmter Arbeitsfelder für bildende Künstler im Spannungsfeld moderner technologischer Chancen und Verantwortung für Frieden, Freiheit, Solidarität und Natur durch die Förderung fächerübergreifender Projekte bildender Künstler und künstlerischer Entwicklungsvorhaben für und mit sozial benachteiligten Menschen, insbesondere Kinder, Jugendliche, Behinderte und Senioren. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Projekte wie zum Beispiel: "Räume durch Erleben entwerfen - Bauen mit Lehm für Groß und Klein." Das Projekt dient als Beispiel für folgende Arten der Zweckverwirklichung: - Projekte zur Förderung der Kreativität von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in städtischen Problemgebieten, - interdisziplinäre Kunstprojekte, die die Zusammenarbeit der Generationen, Kulturen und sozialen Schichten fördern, - Projekte zur Integration und Verständigung mit Fremden, Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund, - Förderung von Demokratie und Toleranz durch niedrigschwellige, öffentliche, innovative, künstlerische Partizipationsprojekte, - Bildungs-Projekte in Kooperation mit Kitas, Schulen, Fachschulen, Hochschulen und andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die systematisch Kenntnisse und Fähigkeiten aus Kunst, Architektur, Pädagogik und Handwerk fachlich überprüfbar an Kinder, Jugendliche, Behinderte, Studenten und Senioren vermitteln, - Projekte mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen und anderen benachteiligten Bevölkerungsgruppen, die das individuelle Selbstwertgefühl und die Integrationsfähigkeit stärken, - Projekte, die den Wert unserer natürlichen Ressourcen vermitteln, sich für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes einsetzen und dadurch eine nachhaltige Entwicklung der Umwelt unterstützen, - Projekte zur Förderung der Volksgesundheit durch Gesundheitsprävention benachteiligter Kinder und anderer benachteiligter Bevölkerungsgruppen, insbesondere durch Förderung der seelischen Gesundheit und der motorischen Fähigkeiten, - öffentliche Integrationsprojekte mit körperlich, seelisch und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen, - Dokumentation und wissenschaftliche Auswertung der Aktivitäten der Gesellschaft, - Begegnungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen, internationale künstlerische Austauschprojekte, Kunstobjekte deutscher Künstler im Ausland, die einen Beitrag zum Frieden und Freundschaft zwischen den Völkern leisten, - Verleihung von Preisen oder Stipendien an Bildende Künstler oder Unterstützung künstlerischer Entwicklungsvorhaben, die das Ziel der Gesellschaft unterstützen nach den Richtlinien der Gesellschaft. Die Gesellschaft macht diese öffentlich bekannt und legt eindeutige Vergabekriterien fest. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Interessengemeinschaften
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