Erfüllung der Aufgaben der kerntechnischen Entsorgung nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) und dem Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) als Unternehmen des Bundes (§ 9a Abs. 3 S. 2 AtG).
Entsorgungsbetriebe
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