(1) Die Vorbereitung, Planung, Durchführung und Abwicklung der Bundesgartenschau 2031 (BUGA Wuppertal 2031). Aufgabe der Gesellschaft ist es auch, Vorschläge für die Entwicklung eines Konzeptes zur weiteren Nutzung der von ihr bewirtschafteten Flächen in der Zeit ab Beendigung der BUGA Wuppertal 2031 zu entwickeln (Zirkularität). (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten. (3) Die Gesellschaft ist die alleinige wirtschaftliche und rechtliche Trägerin der BUGA Wuppertal 2031. (4) Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. (5) Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Vorschriften des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) anzuwenden.
Kulturelle Einrichtungen
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