Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft. Gegenstand der Verwaltung ist unter anderem Erwerb, Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sowie eigenkapitalähnlichen Anlagen jeder Art. Die Gesellschaft darf Beteiligungen erhöhen, sie ganz oder teilweise veräußern oder umwandeln und die zur Erreichung des Geschäftszwecks erforderlichen Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, ihr Vermögen von zugelassenen Vermögensverwaltern betreuen und hierbei uneingeschränkt sämtliche Börsen- und Termingeschäfte, insbesondere im Bereich von Wertpapieren und Devisen durchführen zu lassen. In Verfolgung des Geschäftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, Einzahlungen von Nichtgesellschaftern gegen Rückzahlungsverpflichtung entgegenzunehmen, sofern den Einzahlenden der Rückzahlungsanspruch in Form von Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird oder die Einzahlung als stille Beteiligung erfolgt. Die stille Gesellschaft wird nicht verzinst und nimmt voll an Gewinn und Verlust der Gesellschaft teil.
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