(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Unterstützung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, insbesondere Krebserkrankungen, sowie durch die Bereitstellung von Daten für die Versorgungsoptimierung. Dieser Zweck wird umgesetzt durch das Angebot von qualitätsgesicherter Information und die Stärkung von Teilhabe an Entscheidungsprozessen. Dazu wird die Gesellschaft redaktionelle Inhalte anbieten, die dazu geeignet sind, die Handlungskompetenz von Patienten zu erhöhen. Dies umfasst sowohl medizinisch-fachliche wie auch soziale Informationen als auch Hilfe bei der Identifikation geeigneter Spezialisten. Unterstützt werden Patienten darüber hinaus durch die Vernetzung untereinander und mit Ansprechpartnern des Sozial- und Gesundheitswesens. Den registrierten Nutzern werden Sprechstunden und Seminare mit externen Spezialisten angeboten sowie eine Lotsenfunktion bei individuellen Gesundheitsfragen. Durch Befragungen zu Lebensqualität, Behandlungserleben und Patientenperspektiven werden Daten generiert, die bei Planung, Realisierung und Überprüfung von Versorgungskonzepten genutzt werden können. Dies betrifft die Primärbehandlung in spezialisierten Zentren, die ambulante und stationäre Weiterbetreuung wie auch die Pflege und Versorgung in Palliativsituationen. Die Umsetzung dieses Vorhabens erfordert den Aufbau, die inhaltliche Ausgestaltung und den technischen sowie inhaltlichen Betrieb eines Online-Portals für Patienten. Die Gesellschaft entwickelt die technischen Voraussetzungen und Lösungen, erwirbt oder mietet die notwendige Infrastruktur. Sie erstellt, erwirbt und bearbeitet Inhalte, insbesondere medizinisch-fachlicher Art sowie zu sozialen und gesellschaftlichen Aspekten und Informationen aus Wissenschaft und Forschung. (2) Gegenstand ist auch der Betrieb aller Geschäfte, die geeignet sind, den vorgenannten Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben, zu gründen oder sich daran zu beteiligen. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Gesundheitswesen
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