Betrieb eines Ingenieurbüros, insbesondere die Planung, die Konstruktion und der Vertrieb von Maschinen und maschinellen Anlagen aller Art. Gegenstand des Unternehmens soll auch die Übernahme von Dienstleistungen in Industrie-, Verwaltungs- und Planungsbetrieben durch Zeitpersonal (gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung) sein, sobald die umgehend zu beantragende Zulassung, nach dem AÜG zu arbeiten, erteilt ist.
Ingenieurbüro
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