Übernahme von Bürgschaften und Garantien nach ihren Richtlinien zu Gunsten des rheinland-pfälzischen Mittelstands. Zum rheinland-pfälzischen Mittelstand im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages gehören mittelständische gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und Unternehmen aus den Bereichen Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft, Fischerei, Aquakultur, Erneuerbare Energien und ländliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz. Diese Bürgschaften und Garantien sollen Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die über bankmäßige Sicherheiten nicht oder nur in unzureichendem Maße verfügen, die Erlangung von Krediten und Beteiligungen ermöglichen. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann die Gesellschaft ferner Treuhandgeschäfte und weitere wirtschaftsfördernde Aufgaben, die dem Geschäftszweck der Gesellschaft entsprechen, übernehmen.
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