Die Übernahme von Ausfall- Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen, Leasinggesellschaften und Versicherungsunternehmen für Kredite vorwiegend an mittelständische Gewerbeunternehmen und an Angehörige freier Berufe zur Hilfe bei der Existenzgründung und zur Erhaltung und Förderung ihrer Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus werden Beteiligungsgarantien insbesondere für Wagniskapitalfinanzierungen gewährt. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die betriebswirtschaftlich sinnvoll und tragfähig sind. Diese Bürgschaften sollen Unternehmen und freiberuflich Tätigen, die über bankmäßige Sicherheiten nicht oder nur in unzureichendem Maße verfügen, die Erlangung von Krediten ermöglichen. Art und Umfang der Bürgschaften sowie der Beteiligungsgarantien werden im einzelnen durch Richtlinien bestimmt. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen beteiligen, die Beteiligungsgarantien für die in Abs. (1) genannten Unternehmen übernehmen und ebenfalls die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen. Eine Beteiligung ist außerdem möglich an Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die mittelständische Wirtschaft im Lande Bremen, die keine auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ausüben.
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