Wahrnehmung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen, insbesondere in Form der Übernahme und Verwaltung von Bürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen für von diesen vergebenen Krediten und gegenüber Leasinggesellschaften für mit diesen abgeschlossenen Leasingverträgen und Garantien gegenüber Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen dieser Beteiligungsgesellschaft an mittelständischen Unternehmen oder Angehörigen der freien Berufe, mit staatlichen Rückbürgschaften und/oder auf der Grundlage staatlich anerkannter Richtlinien und der damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Bürgschaften und Garantien sollen gewerblichen sowie landwirtschaftlichen Unternehmen, Agrarunternehmen und freiberuflich Tätigen, die über bankmäßige Sicherheiten nicht oder nur in unzureichendem Maße verfügen, die Erlangung von Krediten und Beteiligungen zu ihrer Gründung und zur Erhaltung und Förderung ihrer Leistungsfähigkeit ermöglichen. Gegenstand der Gesellschaft ist darüber hinaus die Gewährung von Gelddarlehen. Mit Zustimmung des Verwaltungsrates kann die Gesellschaft ferner Treuhandgeschäfte und weitere wirtschaftsfördernde Aufgaben, die ausschließlich dem Geschäftszweck der Gesellschaft entsprechen, übernehmen.
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