Anpachtung und der Ankauf von Flächen für einen Windpark und die Interessenvertretung der Pächter gegenüber späteren Windparkbetreibern. Die Gesellschaft kann die Flächen zur Betreibung eines Windparks weiterverpachten oder sich an Windparkbetreibergesellschaften beteiligen. Insbesondere kann die Gesellschaft weitere ähnliche Unternehmen errichten, bestehende erwerben, sich an solchen beteiligen oder die Geschäftsführung an ihnen übernehmen. Die Gesellschaft darf Planungen und Vorbereitungen für einen Windpark betreiben. Die gesammelten Erfahrungen aus den Planungs- und Vorbereitungsphasen sollen bestmöglich vermarktet werden.
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