Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft und des Erwerbs der Mitglieder und die Förderung der sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Betriebes. Der Gegenstand der Genossenschaft ist die Versorgung der Mitglieder mit Nahversorgungseinrichtungen, einschließlich Dienstleistungen für den täglichen Bedarf (Vermittlung von Post- und Paketdienst, Rezeptannahme und Abholmöglichkeit der bestellten Apothekenprodukte, Bereitstellung eines Bankterminals zur Bargeldabhebung). Die Sicherstellung einer Grundversorgung soll insbesondere durch regionale, nachhaltige und landwirtschaftliche Produkte erfolgen. Die Genossenschaft kann auch einen Hol- und Bringdienst und Dienstleistungen zur allgemeinen Nachbarschaftshilfe organisieren und Räumlichkeiten für einen Bürgertreff als Begegnungs- und Kommunikationsstätte der Dorfgemeinschaft zur Verfügung stellen. Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligten, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient.
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